Von der Anfrage bis zum Übergabeprotokoll

Auf dieser Seite zeigen wir ihnen nützliche Ratschläge um erfolgreich ein Mietobjekt anzumieten. Klicken sie in den untenstehenden Reitern an, für welches Thema sie sich insbesondere interessieren. Die nachfolgenden Themen zeigen ihnen einige Dinge auf, die sie auf jeden Fall beherzigen sollten und auch Dinge, die sie auf jeden Fall vermeiden sollten.

Wie bewirbt man sich beim Erstkontakt erfolgreich um ein Mietobjekt ?

Stellen sie sich zunächst einmal vor, sie wären Vermieter und hätten eine Mietwohnung oder ein Haus zu vermieten. Sie bewerben ihr Angebot ausführlich und mit allen erforderlichen Daten und Bildern in den entsprechenden Onlineportalen. Schon bald erhalten sie die erste Anfrage mit folgendem Wortlaut:

Typ A) "Mein Name ist Max und ich brauche dringend diese Wohnung" (auch wenn sie jetzt vielleicht etwas schmunzeln, derartige Anfragen sind leider keine Seltenheit)

Nur 5 Minuten später erhalten sie schon die zweite Anfrage mit folgendem Wortlaut:

Typ B) "Sehr geehrter Vermieter, - mein Name ist Max Mustermann, derzeit wohnhaft in der Musterstraße 11 in 47111 Musterhausen, Telefon: 017X-4711XXX, Mailadresse: max.mustermann@xxx.de. Ihr Angebot hat unser Interesse geweckt, weshalb wir uns gerne um Ihr Mietobjekt bewerben möchten. Wir sind 3 Personen, - meine Ehefrau 32 Jahre arbeitet seit 12 Jahren als Verkäuferin in derselben Firma, unsere Tochter, 9 Jahre geht noch zur Schule und ich bin seit 2004 als Lackierer bei einem Automobilzulieferer in Festanstellung. Neben unserer Verlässlichkeit zählt zu unseren weiteren Vorzügen, dass wir ein Nichtraucherhaushalt sind und keine Haustiere besitzen. Unser Gesamtnettoeinkommen ist als überdurchschnittlich zu bezeichnen. Weitere für sie wichtige Informationen erhalten sie gerne beim persönlichen Termin. Wir würden uns sehr über Rückmeldung verbunden mit einer Einladung zum Besichtigungstermin freuen und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen, Familie Mustermann."

Nach einer Woche haben sie als Vermieter ca. 100 Mieterbewerbungen vorliegen. Welchen Bewerbertypen würden sie als Vermieter zur Besichtigung einladen ? Mit Sicherheit nicht den Bewerbertyp A oder ähnliche !

WICHTIG !

Bei einer Wohnungsbewerbung ist es zunächst nicht wichtig, was sie wollen, sondern was sie zu bieten haben. Stellen sie ihre Vorteile freundlich und deutlich heraus. Ihre erste Kontaktaufnahme sollte auf jeden Fall ihre vollständige Identität (Name, Anschrift, Telefonnummer und offizielle Mailadresse) beinhalten. Teilen sie dem Vermieter mit, wieviel Personen einziehen wollen und in welcher Form seine Miete gesichert ist (z.B.: Beruf/Rente/ALGII/Wohngeld). Abschließend setzen sie den Vermieter noch in Kenntnis, wie sich ihre Wohnsituation gestaltet. (z.B.: Nichtraucherhaushalt/keine Haustiere). Schreiben sie keine langen Romane, da der Vermieter eine große Anzahl von Bewerbungen zu bearbeiten hat. Vermeiden sie es auf jeden Fall, ihre derzeitige Wohnsituation als negativ darzustellen ( wie z.B.: Schimmel oder nervige Hausmitbewohner). Bewerben sie sich auf jeden Fall mit ehrlichen, belegbaren Angaben. Ein gutes Mietverhältnis ist auf ein vertrauensvolles Miteinander aufgebaut, - auch wenn die Politik durch Einmischung und praxisuntauglicher Gesetze versucht einen Keil zwischen Vermieter und Mieter zu treiben. Es besteht keine Notwendigkeit, dass sie die Höhe ihres Nettoeinkommens oder andere private, persönliche Dinge schon beim Erstkontakt preisgeben, jedoch dem Vermieter zu verstehen geben, dass er die für sich notwendigen Informationen erhält, sofern sie beabsichtigen, das Mietobjekt anzumieten.

Ihr erstes Ziel ist es zunächst einen Besichtigungstermin zu erhalten um den sie in ihrer Bewerbung mit all ihren Vorzügen bitten. In dieser Phase sind sie noch in der Bittstellung.

Sollten sie mit Ihrer Mietobjektsuche überfordert sein bieten wir ihnen unsere Hilfe an !

Da wir nahezu täglich erfahren, dass Wohnungssuchende keine Kenntnis davon besitzen, dass man auch nach Einführung des sogenannten Bestellerprinzips einen Makler mit der Wohnungssuche weiterhin kostenpflichtig beauftragen kann, informieren wir sie hier, dass dies nach wie vor möglich und oftmals der erfolgreichere und vor allem bequemere Weg ist.

Weitere Informationen finden sie auf unserer Seite Ihr Suchauftrag

Nun ist es soweit ! Der vom Vermieter vorgeschlagene Besichtigungstermin steht an. Von Vorteil ist es, wenn sie Gehaltsnachweise und ggf. auch eine Schufaauskunft zum Besichtigungstermin mitbringen. Es könnte ja sein, dass sie auf ihre Traumwohnung und auf ihren Traumvermieter treffen.

Erscheinen sie bitte pünktlich am vereinbarten Treffpunkt, - am besten ca. 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin und warten sie, bis sie zur Begehung des Mietobjekts aufgefordert werden. Der erste Eindruck hat große Bedeutung. Hierzu zählt dann auch ihre Kleidung. Haben sie bei ihrer schriftlichen Bewerbung z.B. Fernfahrer oder Bauarbeiter angegeben, so wäre es unnatürlich und übertrieben, wenn sie mit Anzug und Krawatte erscheinen würden. Bleiben sie so natürlich wie sie sind, kleiden sie sich korrekt, gepflegt und sauber. Sollten sie direkt von der Arbeitsstelle zum Besichtigungstermin anreisen müssen, so hat es noch nie geschadet, wenn sie ihre Handwerkskleidung tragen. Vermeiden sollten sie auf jeden Fall im Trainingsanzug oder in ungepflegten Kleidern und Schuhen zu erscheinen.

WICHTIG: Bei der Begrüßung öffnet ein freundliches Lächeln nicht nur Türen, sondern auch Herzen.

Während sie durch die Wohnräume geführt werden, tragen sie bitte dafür Sorge, dass sie beieinander und im Blickfeld des Vermieters bleiben. Es zeugt von Unhöflichkeit und Desinteresse an Vermieterinformationen, wenn sich die eine Person mit dem Vermieter im Wohnzimmer befindet, während die zweite Person die Küche inspiziert und vielleicht sogar noch Tochter und Sohn sich im Kinderzimmer zum Spielen ausbreiten. Treffen sie eine noch möblierte, bzw. noch bewohnte Wohnung an, öffnen sie keinesfalls irgendwelche Schränke oder den Kühlschrank. Während der Vermieter sein Mietobjekt ausführlich und positiv darstellt, loben sie ihn bei der einen oder anderen positiven Gegebenheit vielleicht mit den Worten: "das ist mal eine tolle Idee" oder "das gefällt mir aber besonders gut". Hierbei sollte es sich jedoch um ein ehrliches Lob handeln. Vermeiden sie auf jeden Fall, Umbauvorschläge zu unterbreiten oder ihre komplette Lebensgeschichte zu erzählen. Stellen sie auch hier wieder, wie schon bei der Wohnungsanfrage, ihre Vorzüge in den Vordergrund. (z.B. handwerkliche Begabung, Sauberkeit, Hilfsbereitschaft) Sofern ihnen die Wohnung gefällt bieten Sie dem Vermieter am Ende der Besichtigung an, sämtliche Fragen an sie zu stellen, die für ihn wichtig sind. Stellen nun auch sie ihre Fragen, die für sie wichtig sind, wie z.B. wie weit ist es bis zum Kindergarten oder zur Schule, usw. Somit bekunden auch sie ihr Interesse am Mietobjekt. Bedanken sie sich am Ende für die freundliche Besichtigung und die ausführlichen Informationen. Sofern sie sich jetzt schon sicher sind, dass sie anmieten wollen, fragen sie den Vermieter über seine weitere geplante Vorgehensweise und wann sie mit einem Entscheid rechnen dürfen.

Sollten sie sich immer noch sicher sein das Mietobjekt anmieten zu wollen und werden nun vom Vermieter aufgefordert ihre Bonität offenzulegen, dann können sie jetzt dem Vermieter Einblick in ihre mitgebrachten Gehaltsnachweise oder Schufaauskunft gewähren und dem Vermieter signalisieren, dass er von diesen Dokumenten gerne Kopien erhält, sofern es zum Mietvertrag kommt. (Anm.: die Aushändigung ihrer persönlichen Daten ist zu diesem Zeitpunkt weder erforderlich, noch seriös. Eine Aufforderung des Vermieters persönliche Daten auszuhändigen ist erst zum Mietvertragstermin notwendig und angebracht)

In den meisten Fällen wird Ihnen jedoch vom Vermieter eine auszufüllende Selbstauskunft mitgegeben. Im Bedarfsfall füllen sie die Selbstauskunft wahrheitsgetreu und später bei Mietvertragsunterzeichnung belegbar aus und senden sie diese schnellst möglichst an den Vermieter zurück. (Anm.: Sollten sie eine Absage erhalten, fordern sie den Vermieter, bzw. Eigentümer schriftlich dazu auf, ihre Daten unverzüglich zu vernichten und keinen Dritten zugänglich zu machen)

Die Entscheidung ist gefallen, - sie konnten den Vermieter von sich überzeugen ! Der Vermieter hat sie zum Mietvertragstermin eingeladen. Sie haben alle Gehaltsnachweise und die Schufaauskuft im Original und in Kopieform mitgebracht.

Wichtig für sie ist zunächst zu wissen, dass es bei Mietverträgen im Gegensatz zu Kaufverträgen kein Rücktrittrecht, bzw. Widerrufsrecht (Ausnahme Fernabsatzgeschäft) gibt. Ein Mietvertrag kann lediglich gemäß §119 BGB (wegen Irrtums) oder § 123 BGB (arglistischer Täuschung) angefochten werden. Dies bedeutet für sie als Mieter, dass sie nach geleisteter Unterschrift am nächsten Tag nicht auf den Vermieter zugehen können um ihm mitzuteilen, dass sie es sich nun anders überlegt hätten und die Wohnung nun doch nicht anmieten wollen. Dasselbe gilt jedoch auch für den Vermieter. Auch dieser kann nach geleisteter Unterschrift nicht einfach die Entscheidung treffen, dass er sie als Mieter nun doch nicht mehr haben möchte, sofern sie keine falschen Angaben in ihrer Selbstauskunft getätigt haben (§ 123 BGB). In beiden Fällen würden sich Mieter und Vermieter schadensersatzpflichtig machen. Erfreulicherweise tritt diese Konstellation in Anbetracht der zahlreich geschlossenen Mietverträge jedoch sehr selten auf.

Auch beim Mietvertragstermin sollten sie auf korrekte Kleidung achten. Noch ist der Vertrag nicht unterschrieben.

Sie sitzen nun beim Vermieter und dieser legt ihnen einen vorgefertigten Mietvertrag vor. Dieser stammt oftmals aus dem Schreibwarenhandel und beinhaltet bei den "besonderen Vereinbarungen" oftmals Klauseln, die vom Vermieter nicht auf ihre rechtliche Haltbarkeit überprüft wurden und meistens einseitige Bedingungen zugunsten des Vermieters enthält. Hier fängt das eigentliche Dilemma schon an, da der schriftliche Mietvertrag die Grundlage für ein harmonisches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter darstellen sollte. Einen Fachmakler oder Rechtsbeistand haben sie situationsbedingt nicht zur Hand, da der Mietvertrag ohne Fachmakler nur zwischen ihnen und dem Vermieter geschlossen werden soll. Nun liegt es an ihrem eigenen Wissen und vielleicht auch Bauchgefühl, ob sie das Mietverhältnis unter den gegebenen Bedingungen eingehen wollen oder nicht. (einseitig ausgelegte Klauseln in Mietverträgen sind ohnehin meist unwirksam) Auf jeden Fall sollten sie Dinge die sie nicht verstanden haben oder die ihnen unklar erscheinen freundlich hinterfragen. Vielleicht haben sie auch Glück und sind an einen Vermieter geraten, der Ihnen einen Mietvertrag von "Haus- und Grund" ohne einseitig ausgelegte Klauseln vorlegt und ihr vollstes Einverständnis erfüllt. Dann steht den Unterschriften nichts mehr im Weg und das Mietverhältnis ist einvernehmlich rechtskräftig zustande gekommen. Herzlichen Glückwunsch !

Der Umzugstermin rückt immer näher, - nun steht der Termin zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe an.

Die Situation im angespannten Wohnungsmarkt hat sich nun ein wenig geändert. Das Mietverhältnis ist bekanntlich rechtskräftig zustande gekommen, sie sind aus der "Bittstellung" herausgetreten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nun an den Vermieter mit ihren sämtlichen, bislang zurückgehaltenen Forderungen herantreten sollten. Behalten sie ihre Freundlichkeit bei, denn auch dem Vermieter ist daran gelegen, mit ihnen ein harmonisches Mietverhältnis über die gesamte Mietzeit zu führen.

Bestehen sie auf jeden Fall auf die Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls, in welchem sämtliche Schäden (ausgenommen gewöhnliche Abnutzung) in Schriftform und durch Lichtbilder festgehalten werden. Sollte ihr Vermieter kein Übergabeprotokoll anbieten, dann erstellen sie selbst ein Protokoll und händigen dies dem Vermieter innerhalb der nächsten 4 Wochen ab Schlüsselübergabe in Schriftform aus. Um den bisherigen guten Ton weiterzupflegen, teilen sie ihrem Vermieter gleichzeitig mit, dass es sich bei den aufgeführten "Beschädigungen" oder Schönheitsfehlern nicht um eine Aufforderung um Beseitigung handelt, sondern lediglich zu ihrer Sicherheit bei einem späteren Auszug dient. Bedenken sie hierbei auch, dass sie die Wohnung wie gesehen angemietet haben.

Sollten sie jedoch tatsächliche Mietmängel an der Mietsache entdecken (z.B. Schimmel, Wasseraustritt, usw.) sollten sie dies unverzüglich ihrem Vermieter in Schriftform mitteilen und ihren Vermieter freundlich zur Beseitigung auffordern. Unterstellen sie ihrem Vermieter nicht sofort, dass er ihnen gegenüber etwas wissentlich verschwiegen hat. Vielleicht ist ihr Vermieter über den Mangel genauso überrascht und hatte keine Kenntnis, weil der Vormieter noch seine Möbel vor der Schadenssache stehen hatte. Wahren sie in solchen oder auch anderen strittigen Fällen immer die höfliche Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und sind oftmals nur schwer zu beweisen.

Nun ist das Übergabeprotokoll erstellt, unabhängig ob von ihnen selbst oder gemeinsam mit dem Vermieter, - dann kann der Einzug in das "neue" Mietobjekt stattfinden.

Wir wünschen ihnen einen stressfreien Umzug und ein angenehmes Mietverhältnis ! ... und denken sie daran: der Ton macht die Musik

Immogeno

Wir sind Businesspartner der deutschen Immobilienmaklergenossenschaft OMMOGENO

3D-Rundgänge

Wußten sie, dass laut einer Umfrage eines namhaften Immobilienportals, 74% der Käufer, die Entscheidungshilfe durch den Service eines 3D-Rundgangs nachhaltig positiv beeinflusst wurde ? Wir bieten unseren Verkäufern Top-3D-Rundgänge und präsentieren ihre Immobilie in einer Art und Weise, wie sie es auch verdient.

Immobilienbewertung

Sie beabsichtigen ihre Immobilie zu verkaufen oder neues Eigentum zu erwerben ? Dann sollten sie auch den aktuellen Marktwert kennen. In Beachtung der jeweiligen aktuellen Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse und der Sachwertrichtlinie NHK, erstellen wir ihnen gerne einen aussagefähigen, verständlichen Verkehrswertbericht.

Vermietungs-Service

Ob Neuvermietung oder bestehende Mietverhältnisse ! Nutzen sie unseren beispielhaften Vermieterservice der keine Wünsche offen lässt ! Unsere langjährige Erfahrung und unsere Sicherungssysteme sorgen für sie als Vermieter und auch für den Mieter, für angenehme, längerfristige Mietverhältnisse.

Baroque Immo Group Immobilienmanagement
Verwaltung
Stuttgarter Straße 170
71732 Tamm
Tel.: 07141 - 642 46 00
Fax: 07141 - 642 46 02
mailto: info@baroque-immogroup.de

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen und um bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.