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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 16. Juni 2014

§1 Provisionsanspruch

1.1 Die Maklerfirma Baroque Immo Group Immobilienmanagement

– nachfolgend „Makler“ genannt –

erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):

a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 4 % des Kaufpreises;

b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2

Monatsmieten vom Auftraggeber

c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 4 %

d) bei Finanzierungsvermittlung 1% der Finanzierungssumme (ausgenommen eigene

angebotene Objekte)

1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

§2 Fälligkeit der Provision

2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.

2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages). Die Provision ist immer mit Abschluss des Vertrages fällig und verdient, auch wenn er später nicht durchgeführt oder gar aufgehoben bzw. aus jedwelchem Rechtsgrund rückgängig gemacht oder angefochten wird.

2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden soll, an Dritte weiterzugeben.

§5 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, so wird darum gebeten dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 5 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen

§6 Informationspflicht

Der Auftraggeber wird darum gebeten, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

§7 Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden

§8 Haftung

8.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

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