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Seit dem 01.Juni 2015 gilt bei der Wohnungsmietvermittlung das sogenannte Bestellerprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige der den Makler beauftragt, diesen auch bezahlt. Sowohl Vermieter, als auch Mieter können hierbei nach wie vor als Auftraggeber auftreten.

Sofern sie als Vermieter einen Auftrag erteilen, (gilt nur für Neukunden)
wäre die Maklerprovision von ihnen als Auftraggeber zu tragen und unsere Dienstleistung vertritt hauptsächlich ihre Interessen als Auftraggeber. Da eine einseitige Interessenvertretung jedoch nicht förderlich für ein ausgewogenes Mietverhältnis sein kann, sind wird bestrebt auch die Belange des Mieters zu berücksichtigen. Unsere Dienstleistung umfasst die Objektaufnahme, die Vermarktung in Internet- und Printmedien, Beratung in optimaler Mietpreis- und Mietvertragsgestaltung, Vorauswahl der Mietinteressenten, Koordination und Durchführung der Besichtigungstermine, Bonitätsprüfung, Abnahmeprotokoll beim Vormieter und Übergabeprotokoll beim neuen Mieter. Beachten sie bitte hierbei unsere Angebote unserer Vermieter-Sorglos-Pakete.

Bevor sie sich für ein Vermieter-Sorglos-Paket entscheiden und uns einen Auftrag erteilen, setzen wir sie fairerweise darüber in Kenntnis, dass uns zwischenzeitlich auch zahlreiche Suchaufträge von Mietwohnungssuchenden vorliegen, die von uns zum Teil in Portalen und auf unserer Internetseite unter Mietgesuche inseriert wurden. Sofern sie sich auf eines der Inserate bei uns melden um ihr Mietobjekt anzubieten, so bleibt unser Vermittlungsservice für sie als Vermieter kostenfrei. (siehe Wohnungsvermittlungsgesetz Entwurf Seite 42, letzter Absatz)

Sofern ein Mietwohnungssuchender einen Suchauftrag erteilt,
wäre die Maklerprovision vom Mietwohnungssuchenden zu bezahlen. Hierbei begeben wir uns ausschließlich für den oder die Mietwohnungssuchenden auf die Suche nach dem gewünschten Mietobjekt. Auf welche Art und Weise wir unsere Suche durchführen, schreibt das Bestellerprinzip (noch) nicht vor. Dies kann durch Internetsuchanzeigen, Nachfragen bei Maklerkollegen (Maklernetzwerk), Suchanzeigen auf der eigenen Internetseite, gezielte Kontaktaufnahme bei Vermietern oder Hausverwaltungen und andere Vertriebswege geschehen. Unser Provisionsbegehren an den Mietwohnungssuchenden können wir jedoch nur dann geltend machen, sofern uns der schriftliche Suchauftrag vor Kenntnis der Mietwohnung vorliegt und der Mietwohnungssuchende die Wohnung auch anmietet.


Da wir bereits in unserem Tätigkeitsfeld Großraum Stuttgart, Ludwigsburg, Remseck, Waiblingen und angrenzend Heilbronn eine größere Anzahl an Mietinteressenten vorzuweisen haben (siehe auch "Mietgesuche"), welche uns einen schriftlichen Suchauftrag erteilt haben, können sie uns die Daten ihres Mietobjekts unter nachfolgendem Link mitteilen. Ihre Information richtet sich ausschließlich an bestehende Suchaufträge und ist nicht als Vermieterauftrag zu verstehen.

Ihr Mietobjekt

Erfahrungen & Bewertungen zu Baroque Immo Group Immobilienmanagement

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